Erste Problemformulierung zu The Innocence of Muslims

Liebe Alle,

nachdem ich die ersten Texte durchstöbert habe, fange ich an an meinem medialen Modell des „silencing“ im Bezug auf meinen Fall an zu zweifeln. Die Gründe dafür sind die folgenden:

1. Das Problem der Beweisbarkeit: Wie beweise ich, dass es sich um silencing handelt? Die erste Idee war ja eine Art Fallkatalog zu erstellen (in welchen Fällen wurde jeweils bei problematischen Inhalten im Zusammenhang mit dem Islam zensiert? Wenn es viele Fälle sind könnte man hier vielleicht ein Muster erkennen und so zu neuen Schlüssen und Argumenten kommen). Leider habe ich aber bisher nicht wirklich mehr Fälle als am Anfang sammeln können.

2. Beleidigung: Da es sich bei dem von mir ausgesuchten Film um einen als provozierend und beleidigend empfundenen Film handelt ist es hier schwierig gegen Zensur zu argumentieren ohne quasi für das Recht jemanden zu beleidigen zu argumentieren. Das sehe ich als höchst problematisch an.

Ich habe mich daher gefragt ob bei meinem Fall das Modell von Müller, welches sich auf das Kommunikationsmodell von Jakobson bezieht, nicht greifbarer und leichter zu analysieren wäre. Die Idee dahinter wäre, die Zensur in den jeweiligen Kommunikationsinstanzen aufzuzeigen, zu analysieren und zu interpretieren, um am Ende die Frage „Inwiefern handelt es sich um Zensur?“ zu beantworten.

Hier die ersten Ansätze:

Nachricht / Text: zensorische Maßnahme besteht allein schon darin, dass nur Ausschnitte des gesamten Films auf YouTube zu sehen sind.

Code: der „zensorische Protest“ (Beate Müller, „Über Zensur: Wort, Öffentlichkeit und Macht“, S.18) richtet sich hier gegen die verspottende Darstellung des Propheten durch Wort und Bild im Video

Kanal: Je mehr Menschen ein Medium erreichen kann und je größer ergo seine Wirksamkeit, desto eher möchte man einen unschönen Inhalt unterdrücken. YouTube ist eine internationale Plattform, insofern besteht eine große Wirkungsweite

Kontext: Im gesellschaftlichen Kontext werden durch Gesetzte, Verordnungen etc. Rahmenbedingungen für die Zensur geschaffen (vgl. Beate Müller, „Über Zensur: Wort, Öffentlichkeit und Macht“, S.21). Ich habe ja bereits in meinem ersten Beitrag erläutert, dass YouTube zugibt, dass das Video nicht gegen seine eigenen Richtlinien verstößt.

Empfänger: Den Menschen mit einer Ip-Adresse aus Ägypten oder Libyen wird der Zugriff auf das Video verwehrt.

Das sind nur erste Ansätze. Über Anmerkungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge würde ich mich freuen.

Liebe Grüße,

Alina Schuljak

 

Die Rolle von Pundits im US-amerikanischen Wahlkampf: Rahmen und erste Teile des Korpus

In einer ersten Internetrecherche will ich nun meine ersten Ergebnisse mit euch teilen.
Ich habe hierzu natürlich die ersten beiden Debatten des U.S. Wahlkampfes herausgesucht:
Die erste Debatte findet ihr hier.

Die zweite Debatte findet ihr hier.

Diese beiden Punkte werden den Rahmen meiner Arbeit darstellen.

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Datenbankrecherche zur Spiegel-Affäre

Tiefgreifendere Recherchen im Datenbanksystem DBIS haben, vor allem in Datenbanken der Rechtswissenschaften, aufschlussreiche Ergebnisse geliefert, was die gesetzlichen Grundlagen speziell im Spiegel-Urteil bes Bundesverfassungsgerichts betrifft.

Weiter hat die Recherche in der rechtswissenschaftlichen Datenbank LexisNexis einen Artikel hervorgebracht, welcher sich mit den Zusammenhängen der Pressefreiheit in einer demokratischen Regierung beschäftigt.

Als fragwürdig hat sich für mich bei der Recherche herausgestellt, dass noch all zu oft mehr nach dem Zufallsprinzip aus der Artikelflut ausgewählt wird. Es scheint dabei zu helfen, sich auf die konkrete Fragenstellung der Fallstudie zu besinnen, um feiner definierte Such- oder Schlagworte zu verwenden, die dann weniger relevante Artikel herausfiltern.

Recherche zur Fallstudie: Berichterstattung: Breivik

Censorship as a Vocation: The Institutions, Practices and Cultural Logic of Media Control in the German Democratic Republic ( Dominic Boyer )

The Social Control of Media Content ( Joel Best )

zfkm Zeitschrift für Kommunikationsökologie und Medienethik: Überlegungen zum Online-Journalismus und einer Ethik der öffentlichen Kommunikation ( Matthias Rath )

Gegenöffentlichkeit(en) und partizipativer Journalismus im Internet ( Sven Engesser und Jeffrey Wimmer )

Erste Datenbankrecherche zu The Innocence of Muslims

Liebe Alle,

nachdem ich mich endlich mit DBIS zurechtgefunden habe, ist es mir gelungen ein paar erste Volltexte zu erlangen, die ich in näherer Zukunft durcharbeiten möchte. Allerdings hatte ich große Probleme beim Finden geeigneter Suchbegriffe oder Schlagwörter. Ging es euch auch so? Meine gängigen waren: censorship, islam, media und self-censorship in allen möglichen Kombinationen. Allerdings kam ich so häufig auf Artikel die sich mit dem negativen Islambild in den westlichen Medien beschäftigen oder Berichte über die Zensur der Medien in z.B. Pakistan. Ich bin allerdings an der Frage interessiert wann und warum westliche Medien zensieren/ umformulieren/ editieren wenn es um islamische- und vor allem islamkritsche- Inhalte geht. Habt ihr Anregungen zu anderen Schlagwörtern die ich verwenden könnte?

 

Leider weiß ich auch immernoch nicht so recht welchen Korpus ich für meine Analyse verwenden sollte. Die erste Idee war ja nach weiteren Fallbeispielen zu suchen und so eine Art Katalog durch die Geschichte zu erstellen, bei dem Tendenzen der Medien ersichtlich werden. Vielleicht sollte ich mich in diesem Zusammenhang mehr mit dem Bilderverbot im Bezug auf den Propheten Mohammed beschäftigen.

 

Liebe Grüße,

Alina

Der Jahrhunderte währende Kampf der Franzosen gegen Anglizismen

Im Rahmen meiner Untersuchungen über die französische, gesetzlich geregelte Radioquote möchte ich heute kurz auf die Grundlagen dieses Gesetzes eingehen.

Die  Radioquotierung wurde 1996 eingeführt und beruht auf dem Gesetz Nr.94-665 vom 4. August 1994, dem „Loi relative à l’emploi de la langue française“ .

«Langue de la République en vertu de la Constitution, la langue française est un élément fondamental de la personnalité et du patrimoine de la France. Elle est la langue de l’enseignement, du travail, des échanges et des services publics. Elle est le lien privilégié des Etats constituant la communauté de la francophonie.» Article 1er, Loi relative à l’emploi de la langue française (Loi Toubon)

 Als Sprache der Republik ist die französische Sprache kraft der Verfassung ein grundlegender Bestandteil der Persönlichkeit und des Kulturerbes Frankreichs. Sie ist die Sprache, die im Unterricht, bei der Arbeit, beim Austauschverkehr sowie im öffentlichen Dienst zu verwenden ist. Sie ist das bevorzugte Bindeglied zwischen allen Staaten der Gemeinschaft französischsprechender Völker.“[1]

Das Gesetz umfasst insgesamt 24 Artikel, die den Gebrauch des Französischen im öffentllchen Leben regulieren sollen und blickt auf eine lange Reihe historischer Sprachregelungen zurück, die ich im Folgenden genauer erläutern möchte.

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