Die Aufsicht der Rundfunkanstalten am Beispiel der ARD

Die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) ist ein freiwilliger Verbund von zehn deutschen Rundfunkanstalten. 

Dazu zählen: 

Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/98/ARD_Karte.svg/730px-ARD_Karte.svg.png

NDR (Norddeutscher Rundfunk),

RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg),

MDR (Mitteldeutscher Rundfunk),

BR (Bayerischer Rundfunk),

SWR (Südwestrundfunk),

SR (Saarländischer Rundfunk), 

HR (Hessischer Rundfunk),  

WDR (Westdeutscher Rundfunk),  RB (RadioBremen) und DW (Deutsche Welle).

Die neun gegenwärtig zur ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten betreiben seither als Fernsehgemeinschaftsprogramm Das Erste. Zehntes Mitglied der ARD ist die Deutsche Welle, die deutsche Auslandsrundfunkanstalt.

Hauptorgan der ARD ist die Mitgliederversammlung. Sie findet entweder in Form von Hauptversammlungen, an denen die Intendanten und die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der einzelnen Rundfunkanstalten sowie der Vorsitzende des Programmbeirats teilnehmen, oder Arbeitssitzungen, an denen lediglich die Intendanten teilnehmen, statt. Auf den Hauptversammlungen werden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung behandelt, während auf den Arbeitssitzungen die laufenden Geschäfte erledigt werden.

Der Intendant ist das oberste Exekutivorgan einer Rundfunkanstalt. Er vertritt seine Rundfunkanstalt in der Öffentlichkeit und ist für das die gesamten Geschäfte, einschließlich der Gestaltung der Programme verantwortlich.

Der Programmbeirat ist das Beratungsgremium für die Ständige Fernsehprogrammkonferenz, die das Programm des Ersten Deutschen Fernsehens zusammenstellt.

Die Aufsichtsgremien kontrollieren programmlich (Rundfunkrat) und wirtschaftlich (Verwaltungsrat) ihre Rundfunkanstalten. Der Rundfunkrat ist dabei das höchste mit der Programmkontrolle beauftragte Aufsichtsgremium. Er überwacht im Sinne der Allgemeinheit die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags. Der Verwaltungsrat überprüft den Haushaltsvorschlag und den Jahresabschluss seiner Rundfunkanstalt. Weiterhin überwacht er die Geschäftsführung.

Die Vorsitzenden des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats der jeweiligen Rundfunkanstalten bilden gemeinsam gesondert die Konferenz der Gremienvorsitzenden (GVK). Diese koordiniert die Gremienkontrolle der ARD, berät die Haushalts- und Finanzplanung und klärt rundfunkpolitischen Grundsatzfragen.

Wer sich für die Geschichte und Gründung der ARD noch näher interessiert, kann sich hier noch weiter informieren.

 

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