Pundits im US-amerikanischen Wahlkampf: Von Gesichtsmuskelanalyse bis zur CNN Focus-Group mit Stimmungsbarometern. Was würde Aristoteles dazu sagen?

Hallo liebe Freunde,

Mein Korpus ist jetzt vollständig. Angefangen mit der ersten Präsidentschaftsdebatte am 04.10.2012 über die gesamte online gestellte Berichterstattung des CNN-Online-Archivs werde ich mich mit der Rolle der Pundits (also „Experten“) in der Medienberichterstattung im Bezug auf die Fernsehdebatten von Präsident Obama und Herausforderer Romney befassen. Dabei stellt sich stehts als erstes die Frage: „Wer hat wodurch gewonnen?“ oder vielmehr „Wer hat wodurch verloren?“.
Doch woher kommen diese Urteile? Wie entscheidet sich, wer gewonnen und wer verloren hat? Wie können sich die Medien das Recht herausnehmen dies zu bestimmen? Wenn Ihr Euch die Videos anguckt, könnt Ihr sehr oft etwas hören wie: „The American People want to know if…“ oder „That’s what really influenced the audience!“.
Hier einige Beispiele davon, wie diese Debatte aussieht:
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Erste vorläufige Ergebnisse eines Kataloges der Kontrollwerkzeuge im Fall der Spiegel-Affäre

 

Durchsuchungsbeschluss
Friedrich August Freiherr von der Heydte beschuldigt den Spiegel bereits vor dem Erscheinen des Artikels „bedingt Abwehrbereit“ des Landesverrates. In der Deutschen Tagespost veröffentlicht er am 6. Juli 1962 einen Artikel mit der Überschrift „Vergewaltigter Rechtsstaat“. Darin schreibt er unter anderem, der Spiegel-Verlag würde unter dem Deckmantel der objektiven Berichterstattung Wahres, Halbwahres und Erlogenes über innere Angelegenheiten der Bundeswehr ausplaudern.
Nachdem der Spiegel in Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Verbreiten dieser Bemerkung erwirkt hatte, erstattet von der Heydte Anzeige wegen Landesverrats gegen den Spiegel-Verlag.
Es war also ein Anfangsverdacht vorhanden, der nun Anlass zum Einschreiten für Bundesstaatsanwälte Wagner und Kuhn bot. Liegt ein Anfangsverdacht vor sind die Strafverfolgungsbehörden, gemäß dem Legalitätsprinzip dazu verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen.
Die Bundesanwaltschaft bittet am 9. Oktober 1962 um ein Gutachten beim Amt für Sicherheit der Bundeswehr, ob der Artikel „Bedingt Abwehrbereit“ Staatsgeheimnisse enthalte. Das Amt für Sicherheit, welches dem Bundesverteidigungsminister (Franz Josef Strauß) unterstellt ist, kontaktiert den Ministerialrat Schwenk, der für Strafrechtsangelegenheiten im Bundesverteidigungsministerium zuständig ist. Dieser beauftragt wiederum den Oberregierungsrat Heinrich Wunder mit der Anfertigung des Gutachtens. Oberregierungsrat Heinrich Wunder stellt, nachdem um das Gutachten förmlich bei dem Bundesverteidigungsministerium über das Bundesjustizministerium gebeten wurde, dieses nun am 18. Oktober 1962 fertig. Er übergibt das Gutachten in Karlsruhe persönlich an den Bundesstaatsanwalt Albin Kuhn. Vier Tage später geht das Schreiben beim Bundesjustizministerium ein, und am selben Tag beantragt die Bundesanwaltschaft beim Gerichtshof den Erlass des Durchsuchungsbefehls, welchem am 23. Oktober 1962 stattgegeben wird.
Das Kontrollwerkzeug Durchsuchungsbefehl wurde also aufbauend auf rechtlichen Grundlagen und der Umsetzung derer in die Tat durch entsprechende Amtsinhaber erfolgreich eingesetzt, um die Durchsuchung der Verlagsräume zu ermöglichen. Die Durchsuchung der Verlagsräume bildet hier ein Element der Kontrolle des Staates gegenüber dem Spiegel-Verlag. Die Aufgabe der Kontrolle der Instanz, welche hier als Kontrolleur (Bundesanwaltschaft, die dem Verdacht nachkommen muss)auftritt, konnte mit diesem Kontrollwerkzeug durchgeführt werden.

Korpus – Online-Magazin Snob – Das Diskursvehikel Homosexualität nach dem Milonow-Gesetz und davor.

Die Lektüre des großartigen Werkes von Baer offenbarte, dass Homosexualität in Russland ein Vehikel für eine komplexes Netz von diskursiven Verflechtungen ist. In seinem assoziativen Feld werden Diskurse von der Krise der Männlichkeit, der Bedrohung durch das Andere (insbesondere durch den westlichen Einfluss), der „russischen Seele“ und der alternativen anti-sowjetischen Ästhetik verhandelt.

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