Gesetzlich geregelte Radioquotierung in Frankreich-Fallvorstellung

Mein primärer Untersuchungsgegenstand  ist die gesetzlich vorgeschriebene Radioquote in französischen Radiosendungen.

Es gibt in Frankreich ein Modell der Quotenregelung, dass die Radiosendern dazu verpflichtet mindestens 40%des Gesamtprogramms mit französischen Interpreten auszufüllen. Von diesen  40 Prozent muss ein gewisser Anteil Neuheiten enthalten sein. Eine Ausnahme dieser Regelung bildet der Zeitraum zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr: hier dürfen die Sender spielen was sie wollen.

Diese Quotierung beruht auf einem Gesetz, dass 1996 eingeführt wurde:                                             dem „Loi toubon“-Loi relative à l’emploi de la langue française.


Dieses Gesetz nun hat eine weitreichende historische Grundlage, der ich nachgegangen bin.Dabei stiess ich auf erste sprachpolitische Regelungen in Frankreich die im Jahr 1539 von König François I. erlassen wurden und sich seither durch die französische Geschichte ziehen.

Zeugnisse des Widerstandes gegen erste „externe“ Worteingliederungen – l’invasion des mots anglais dans la langue française (Thody, S.14) – sind seit der französischen Revolution zu finden. Bereits zu dieser Zeit wurden auf Grund des Mangels an französischen Begriffen, die die Demokratie umschreiben, zahlreiche englische Termini in die französische Sprache integriert (Thody, 1995, S.18).

Das heutige sogenannte „Loi Toubon“ regelt in allen Bereichen des öffentlichen Lebens den Gebrauch des Französischen, von der Anzahl der französich-sprachigen Lieder, die im Radio gespielt werden müssen, über Film und Fernsehen,  Arbeitsverträge und Stellenanzeigen oder auch Werbung (Theme, S.31). Nach dem momentanen Regelungsumfang müssen Bezeichnung, Angebot, Aufmachung und Betriebsanleitungen von Produkten und Dienstleistungen in französischer Sprache verfasst sein; dasselbe gilt für Werbung jeglicher Art (Zeitung, Radio, TV). Zudem gilt das Gesetz auch für Markenzusätze, d.h. für Werbeslogans. Demnach sind Zusätze wie  Just do it (Nike), Let’s make things better (Philips) oder Connecting people (Nokia) verboten (Theme, S.130). Artikel 4 schreibt vor, dass fremdsprachigen Vermerken eine ebenso verständliche Fassung auf Französisch beigefügt werden muss, etwa: Nike / Just do it / Faites-le tout simplement.

Auch die Gewährung von Subventionen wurde an die Einhaltung des Gesetzes geknüpft          (Theme, S.32).

Nachdem ich mich nun dieses zuerst recht einfach wirkenden Themas angenommen hatte, musste ich feststellen, dass es auf weitreichenden Gesetzen basiert und das ganze öffentliche Leben Frankreichs zu regulieren scheint .

Momentan neige ich dazu, meine Fragestellung zur Radioquotierung so formulieren:

Dient die vorgeschriebene Radioquotierung in Frankreich tatsächlich der Erhaltung und dem Schutz des Kulturerbes oder ist es ein geschickt verpacktes Mittel zur Ankurbelung der Wirtschaft ?

Ein Ansatz wäre dabei,

  • zu prüfen, inwieweit in Frankreich die Rundfunkfreiheit  verfassungsmäßig geregelt ist und ob die Sprachregelungen des Loi Toubon damit kollidieren
  • genauere Prüfung der historischen gesetzlichen Quellen hinsichtlich der Gründe für die Erlassung dieser Gesetze
  • zum Vergleich könnte man die Studien der Verkaufszahlen heranziehen und nachschauen, ob der Erlass dieses Gesetzes tatsächlich etwas an den Verkaufszahlen in Frankreich- an ausländischen Produkten im Vergleich zu französischsprachiger Musik geändert hat

Aktuelle Studien zu den Verkaufszahlen sind leicht zugänglich- ich werde mich jetzt also zuerst verstärkt noch einmal mit den historischen Gesetzesgrundlagen befassen und evtl. prüfen, ob es dazu ebenfalls empirische Umfragen in der Bevölkerung gibt/ gab.

Über weitere Ansätze und Anregungen würde ich mich freuen- danke schon mal, Petra

 

 

 

 

 

 

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